Stephan Gessinger
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E-mail sendenZusatzstoffe in Deutschland
Ihre Zusatzstoffe, die für den deutschen Markt bestimmt sind, müssen gemäß § 42 des Pflanzenschutzgesetzes durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) genehmigt werden.
Wir unterstützen Sie bei allen notwendigen Arbeiten für eine Genehmigung:
- Ausfüllen der Antragsunterlagen
- Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen
- Erstellung einer vorläufigen Gebrauchsanleitung
- Kontakt mit Behörden während des Genehmigungsverfahrens