Zusatzstoffe

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Zusatzstoffe in Deutschland

Ihre Zusatzstoffe, die für den deutschen Markt bestimmt sind, müssen gemäß § 42 des Pflanzenschutzgesetzes durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) genehmigt werden.

Wir unterstützen Sie bei allen notwendigen Arbeiten für eine Genehmigung:

  1. Ausfüllen der Antragsunterlagen
  2. Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen
  3. Erstellung einer vorläufigen Gebrauchsanleitung
  4. Kontakt mit Behörden während des Genehmigungsverfahrens

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