Pflanzenschutzmittelzulassung
Unser Team für Zulassungsangelegenheiten arbeitet im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, um Anträge für Pflanzenschutzmittel vorzubereiten, einzureichen und weiterzuverfolgen.
Wir begleiten Sie durch den Zulassungsprozess in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und den assoziierten Ländern.
Beratende Dienstleistungen
- Beratung zu Fragestellungen bezüglich Antrags-, Genehmigungs- und Zulassungsverfahren bei EU-Behörden
- Betreuung von Anträgen bis zur Produktzulassung und darüber hinaus
Technische Erfahrungen und Möglichkeiten
- Zusammenstellung von Dossiers im CADDY.xml-Format
- Einreichung und Verwaltung von Anträgen in Deutschland über das elektronische Antragstellerportal mit Deutschland als zRMS, cMS oder bei gegenseitiger Anerkennung
- ESFC Einreichungen ersetzen das bisherige System PPPAMS für Notfallzulassungen nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Die Nutzung von ESFC für andere PSM Anträge folgt ebenfalls in Zukunft. Auch hierbei unterstützen wir Sie
- Erstellung und Einreichung von Poison Center Notifications (PCN)
- Einreichungen von Dossiers mit IUCLID
Anträge
- Fertigstellung von nationalen Addenda für die Produktzulassung und Neuzulassung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
- Erstellung der Gebrauchsanweisungen und Etiketten einschließlich Übersetzungen und Anpassungen entsprechend den nationalen Anforderungen
- Technische Übersetzungen von Sicherheitsdatenblättern (SDS) aus EU-Sprachen ins Deutsche und Englische
- Überprüfung der Einstufungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung)
Einreichung
- Einreichung von Zulassungsanträgen in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und assoziierten Ländern
Sie können je nach Bedarf einzelne Dienstleistungen oder ein Komplett-Paket in Anspruch nehmen.