Stephan Gessinger
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E-mail sendenBiostimulanzien sind Chemikalien oder Mikroorganismen, die weder Pflanzenschutzmittel noch Düngemittel sind. Derzeit können Biostimulanzien nach deutschem Recht als Pflanzenstärkungsmittel, Bodenhilfsstoffe oder Pflanzenhilfsmittel auf den deutschen Markt gebracht werden.
Die Europäische Düngemittelverordnung (EU) Nr. 2019/1009, die im Juli 2019 in Kraft getreten ist und ab dem 16. Juli 2022 gelten wird, legt die Anforderungen für das Inverkehrbringen von Biostimulanzien in der EU fest. Für bestimmte Biostimulanzien, die nur auf den deutschen Markt gebracht werden sollen, gilt neben dem neuen EU-Recht weiterhin das deutsche nationale Recht.
Wir helfen Ihnen:
- für jedes Pflanzenstärkungsmittel, Bodenhilfsstoff oder Pflanzenhilfsmittel die passende Gesetzgebung zu finden.
- das Genehmigungsverfahren für Pflanzenstärkungsmittel durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) durchzuführen.
- Bodenhilfsstoffe oder Pflanzenhilfsmittel nach der Düngemittelverordnung (DüMV, 2012) zu deklarieren.
- die Einhaltung von deutschen Standards bei Analysemethoden zu überprüfen.
- die Konformitätsbescheinigungen bei den zuständigen Behörden zu beantragen.
- die Anforderungen der Europäischen Düngemittelverordnung (EU) Nr. 2019/1009 einzuhalten und
- mit den Behörden zu kommunizieren.